12. Exkursion des Herner Netzes
Die Herren von Bickern

Von Wolfgang Viehweger


Burg Bickern (Zeichnung von Wolfgang Ringhut)


„Da ein adlich Geschlecht von Bickern gewesen, davon Johan (Johann) Bickeren 1451 gesiegelt hat, so vermuthe ich, daß es in der Bauerschaft Byckern seinen Sitz gehabt habe.“

Bickern ist ein uraltes Wort, das aus dem Griechischen stammt, wo „bikos“ irdenes Gefäß heißt. Es taucht im Altfranzösischen und Provençalischen um 300 n. Chr. als „pichier“ (Krug) auf, im Italienischen als „bicchiere“ (Becher). Um 500 n. Chr. bürgert sich das Wort als „bikeri“ im Altsächsischen ein und wandert weiter in den Norden. Niederländisch heißt es „beker“ (Becher), Schottisch „bicker“ und Englisch „beaker“.

So sind die Herren von Bickern keine anderen als die „Herren vom Becher“, obwohl man nicht mehr weiß, ob sie diesem Namen Ehre gemacht haben. Sie sind urkundlich seit dem Jahre 1364 bekannt. Ein Hugo von Bickern fungiert mit Röttger von Düngellen, Johann von Hugenpoth und anderen bei einer Vermögensteilung der Herren von Sobbe zu Grimberg als Zeuge.
Im Jahr 1443 ist Johann von Bickern, der zwei Jahre zuvor ein Schriftstück der märkischen Ritterschaft unterzeichnet hat, im Besitz des Gutes. Dazu gehören die Höfe Gerds (Gerdes) und Gobelins. Sein Sohn Gottfried läßt sich im Jahr 1484 vom Gut Steinhaus zu Wattenscheid eine Rente überweisen. Im 15. und 16. Jahrhundert sind große Teile der Gemeinde Bickern im Besitz des Gutes zwischen dem Baumbach und der Hofstraße.


Lageplan des Hauses Bickern (Skizze von Gustav Hegler)

Die Höfe und Kotten sind nach dem Rechtsverhältnis vom Oberhof zum Unterhof zins- und dienstpflichtig. Nach alter Tradition teilt im 16. Jahrhundert der letzte Besitzer das Gut unter seine Söhne auf. So entstehen weitere Bickernhöfe, der Hof Möller, genannt „Bickern“, der Hof Hermanns, genannt „Everts“ (Evers), und der Hof Wilhelms, genannt „Everts“ (Evers). Um diese Zeit kaufen sich mehrere Hof- und Kottenbesitzer von den Erben los.

Im Jahr 1706 ist Hans Engelbert von Bickern Besitzer des Gutes (Engelberts Hof). Er ist in erster Ehe mit der Gräfin Otta von Westerholt vermählt, in zweiter Ehe mit Erna von Carnap – Hövel. Nach dem Tode des ältesten Sohnes und Erben, Engelbert Heinrich von Bickern, heiratet dessen Witwe, eine geborene Sybilla von Oven aus Eickel, im Jahr 1760 ihren Vetter, den Landwirt Möller, der Engelberts Hof übernimmt. Er vollzieht die Wiedervereinigung des alten Gutes mit den neuen Höfen. Die Kinder aus der Ehe der Sybilla von Bickern mit dem Landwirt Möller bleiben fortan im Besitz des Gutes. Nach dem Tode des letzten Besitzers, Heinrich Möller, genannt „Bickern“, verkauft seine Witwe Emma, eine geborene Hülsmann aus Eickel, das Gut an die Gelsenkirchener Bergwerks AG, in deren Besitz auch die anderen Höfe übergehen. Sämtliche Höfe haben sich bis dahin, obwohl die Besitzer wechselten, „Bickernhöfe“ genannt.

Aus: Wolfgang Viehweger, Spaziergang im Eichenwald, S. 143 f.

Die Anmeldung zur Exkursion ist für Führung und Lesung bindend, da Verpflichtungen vom Herner Netz gegenüber den Restaurants hinsichtlich der Reservierung eingegangen werden. Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Nichtmitglieder zahlen zu Beginn der Exkursion 5 Euro zur Deckung der Kosten. Weitere Informationen unter Tel. 02323-9871884 oder per E-Mail unter info@herner-netz.de.

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