Hof
Wiesche, Holthausen, Mont-Cenis-Str. 580 (Bildarchiv Stadt Herne)
Nach
dem NS Erbhofrecht vom 15. Mai 1933 war ein mit dem Ehrennamen Erbhof
ausgezeichneter Bauernhof staatlich geschützt vor Überschuldung und
Zersplitterung. Außerdem war er nur unter bestimmten Bedingungen veräußerlich.
Voraussetzung
für die Aufnahme in das Erbhofregister war, dass der Bauer deutscher Staatsbürger
( deutschen oder stammesgleichen Blutes) und seine Ehre unbefleckt
war. Aufgenommen wurden Höfe von einer Mindestgröße von 7,5 Hektar
an land- und forstwirtschaftlichem Besitz und einer Höchstgrenze von 125
Hektar. Das Alleineigentum des Erbhofbesitzers ging im Todesfall auf
den Anerben über, der bauernfähig sein musste,
d.h., er musste den Hof führen können. Der Begriff war allerdings variabel
und diente oft dazu, unbotmäßige Personen vom Erbe auszuschließen.
Zu
den Pflichten des Erbhofbauern gehörte es, jede Veränderung auf dem
Hof den Behörden anzuzeigen ( Zahl der Personen und Tiere, Ankäufe von
Äckern, Wiesen und Wald, geplante Verkäufe ), so dass die Kontrolle
lückenlos war. Der Ortsbauernführer leitete die Behörde
und war der nächsthöheren berichtpflichtig. Im deutschen Reich gab es
1937 bereits 685 000 Erbhöfe, welche 22% der wirtschaftlichen Betriebe ausmachten.
Die Gesamtbetriebsfläche betrug damit 37%.
Hof
Aloys Speckbrock, Mont-Cenis-Str. 534 (Bildarchiv Stadt Herne)
Von
den 23 Herner Erbhöfen lagen 15 im ehemaligen Amt Sodingen: 2 in Börnig,
2 in Sodingen und 11 in Holthausen. Dazu gehörten: Hof Alfons Backs, Hof
Hermann Böckmann, Hof Anton Eckmann, Hof Heinrich Haacke, Hof Heinrich Kettling,
Hof Wilhelm Speckbrock, Hof Heinrich Stegemann, Hof Heinrich Tappe, Hof Anton
Vethacke, Hof Joseph Vonnahme und Hof Heinrich Wiesche. (Namen und Daten aus:
Friedrich Becker, Holthausen, a.a.O., S.25 )
Obwohl
der alliierte Kontrollrat, die Oberste Gewalt der 4 Siegermächte
in Deutschland zwischen dem 5. Juni 1945 und dem 20. März 1948, die Erbhofgesetze
im Jahr 1947 aufhob, hielt sich der Begriff in der deutschen Sprache bis zum heutigen
Tag. Wenn jemand sagt: Hier gibt es keine Erbhöfe!, ist damit
gemeint, dass es in der Demokratie keinen Anspruch einer Person oder Partei auf
lebenslange Amtsführung ( Regierungstätigkeit) gibt. Alles ist vom Wechsel
bestimmt, der in periodischen Wahlen seinen sichtbaren Ausdruck findet.