Brauhaus
Crange (Zeichung von Hermann Keinhorst)
Der
Bericht stammt von Hermann Keinhorst, welchen er im Emscherbrücher,
Heft 1, Januar 1969, veröffentlicht hat. Er wurde vom Autor ergänzt.
Die
Vorfahren liebten nicht nur ein kühles Bier, sondern verstanden es auch,
ein gutes Bier und einen westfälischen Korn zu brauen. Das sogenannte Erntebier
und der gemütliche Umtrunk bei Hochzeiten, Kindtaufen, zur Kirmes, zu Silvester
und Neujahr wurden auf manchen (Guts-)Höfen in Wanne und Eickel bis zum Ende
des 19. Jahrhunderts gebraut. Nach dem Feuerstättenverzeichnis von 1664 gab
es folgende Braukessel, Brauhäuser und Branntweinkessel: In Bickern
Wanne stand auf den Horsthöfen ein Braukessel, in Crange ein Braukessel mit
Brauhaus bei Haus Crange, ein Kessel bei Steffen Schönberg, ein Kessel mit
Brauhaus bei Cordt vor der Porten, ein Kessel mit Brauhaus bei Bernd Brockhoff
und ein Branntweinkessel bei Hans Willem. Es scheint, dass die Cranger besonderen
Durst hatten. Vielleicht hat es auch mit dem Cranger Pferdemarkt zu tun, der jährlich
seit 1441 stattfand und viele Besucher anlockte.
In
Eickel gab es damals drei Braukessel: Ein Kessel stand bei Johann Mummenhoff,
ein weiterer bei Johann Aschebrock und der dritte beim Haus Bönninghausen.
Der Braukessel bei Middeldorf, genannt Markmann, dürfte jüngeren
Datums sein, desgleichen der Branntweinkessel beim Bauern Böker. In Röhlinghausen
stand ein Braukessel auf dem Bauernhof Stemberg. Leider ist der Versuch von Heimatfreunden
fehlgeschlagen, das ehemalige Cranger Brauhaus zu retten, das ca. 50 m östlich
von Haus Crange stand. Es war ein Modell für andere bäuerliche Klein-
und Eigenbrauereien in unserer Gegend.
Das
heutige Branntweinmonopol, welches Art der Herstellung, Menge, Reinheit und Verwertung
umfasst, gehört zur Überwachungs- und Finanzhoheit des Staates. Die
Überwachung betrifft auch die Kleinbrennereien, die im Jahr nicht mehr als
10 hl Obstwein herstellen. Auch sie werden mit einer Branntweinsteuer belegt.
Im Jahr 1898 schloss sich in Deutschland das Brennereigewerbe zum Spirituskartell
zusammen. Daraus entwickelte sich das Branntweinmonopol durch Reichsgesetz
vom 26. Juli 1918, dem Vorläufer des Monopols von 1950 in der Bundesrepublik.
Die
älteste deutsche Brauordnung stammt vom Jahr 1420 und geht auf die Brauerei
Hacker in München zurück. Der bayerische Landtag verbot 1516,
etwas anderes als Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen zu verwenden. Das gesamte
Brauwesen war landesherrliches Regal (Vorrecht) mit der Möglichkeit der steuerpflichtigen
Verleihung (Konzession). Erst durch den maschinellen Betrieb und nach Aufhebung
der Rechte des Adels hat das deutsche Braugewerbe den Aufschwung genommen, der
heute seinen Weltruf begründet. Das Reinheitsgebot von 1516 gilt im Inland
weiter, obwohl inzwischen auch Biersorten einführt werden müssen, die
davon abweichen. Der Verbraucher entscheidet selbst, ob er Bier nach dem Reinheitsgebot
oder Chemiebier trinken will.
Die
Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchssteuern in Deutschland und schon
seit dem frühen Mittelalter bekannt. Das älteste Bier dürfte das
vom bayerischen Kloster Andechs sein.