Brauhäuser und Branntweinkessel
in Wanne und Eickel am Beginn der Neuzeit
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Von Wolfgang Viehweger


Brauhaus Crange (Zeichung von Hermann Keinhorst)

Der Bericht stammt von Hermann Keinhorst, welchen er im „Emscherbrücher“, Heft 1, Januar 1969, veröffentlicht hat. Er wurde vom Autor ergänzt.

Die Vorfahren liebten nicht nur ein kühles Bier, sondern verstanden es auch, ein gutes Bier und einen westfälischen Korn zu brauen. Das sogenannte „Erntebier“ und der gemütliche Umtrunk bei Hochzeiten, Kindtaufen, zur Kirmes, zu Silvester und Neujahr wurden auf manchen (Guts-)Höfen in Wanne und Eickel bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gebraut. Nach dem Feuerstättenverzeichnis von 1664 gab es folgende Braukessel, Brauhäuser und Branntweinkessel: In Bickern – Wanne stand auf den Horsthöfen ein Braukessel, in Crange ein Braukessel mit Brauhaus bei Haus Crange, ein Kessel bei Steffen Schönberg, ein Kessel mit Brauhaus bei Cordt vor der Porten, ein Kessel mit Brauhaus bei Bernd Brockhoff und ein Branntweinkessel bei Hans Willem. Es scheint, dass die Cranger besonderen Durst hatten. Vielleicht hat es auch mit dem Cranger Pferdemarkt zu tun, der jährlich seit 1441 stattfand und viele Besucher anlockte.

In Eickel gab es damals drei Braukessel: Ein Kessel stand bei Johann Mummenhoff, ein weiterer bei Johann Aschebrock und der dritte beim Haus Bönninghausen. Der Braukessel bei Middeldorf, genannt „Markmann“, dürfte jüngeren Datums sein, desgleichen der Branntweinkessel beim Bauern Böker. In Röhlinghausen stand ein Braukessel auf dem Bauernhof Stemberg. Leider ist der Versuch von Heimatfreunden fehlgeschlagen, das ehemalige Cranger Brauhaus zu retten, das ca. 50 m östlich von Haus Crange stand. Es war ein Modell für andere bäuerliche Klein- und Eigenbrauereien in unserer Gegend.

Das heutige Branntweinmonopol, welches Art der Herstellung, Menge, Reinheit und Verwertung umfasst, gehört zur Überwachungs- und Finanzhoheit des Staates. Die Überwachung betrifft auch die Kleinbrennereien, die im Jahr nicht mehr als 10 hl Obstwein herstellen. Auch sie werden mit einer Branntweinsteuer belegt. Im Jahr 1898 schloss sich in Deutschland das Brennereigewerbe zum „Spirituskartell“ zusammen. Daraus entwickelte sich das „Branntweinmonopol“ durch Reichsgesetz vom 26. Juli 1918, dem Vorläufer des Monopols von 1950 in der Bundesrepublik.

Die älteste deutsche Brauordnung stammt vom Jahr 1420 und geht auf die „Brauerei Hacker“ in München zurück. Der bayerische Landtag verbot 1516, etwas anderes als Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen zu verwenden. Das gesamte Brauwesen war landesherrliches Regal (Vorrecht) mit der Möglichkeit der steuerpflichtigen Verleihung (Konzession). Erst durch den maschinellen Betrieb und nach Aufhebung der Rechte des Adels hat das deutsche Braugewerbe den Aufschwung genommen, der heute seinen Weltruf begründet. Das Reinheitsgebot von 1516 gilt im Inland weiter, obwohl inzwischen auch Biersorten einführt werden müssen, die davon abweichen. Der Verbraucher entscheidet selbst, ob er Bier nach dem Reinheitsgebot oder „Chemiebier“ trinken will.

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchssteuern in Deutschland und schon seit dem frühen Mittelalter bekannt. Das älteste Bier dürfte das vom bayerischen Kloster Andechs sein.

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